Anmeldung Klasse 1 bitte bis spätestens 16.03.2022

Anmeldung der Schulneulinge

 

Liebe Eltern,

aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Erziehungsberechtigten aufgefor-dert, ihre Kinder, die mit Beginn des Schuljahres 2022/23 schulpflichtig werden, zum Besuch der Grundschule persönlich anzumelden und vorzustellen. Die Aufforderung gilt für deutsche wie auch ausländische Kinder. Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt für Dischingen und alle Teilorte.

 

Aufgrund der aktuellen Situation muss sich die Anmeldung der Schulneulinge ändern.

Bitte melden Sie ihr Kind online über die Mailadresse: poststelle@egauschule.hdh.schule.bwl.de bis zum 16.03.2022 oder telefonisch (07327- 919011) am Mittwoch, dem 16.03.2022 zwischen 8.00 Uhr und 11.30 Uhr an.

Die entsprechenden Unterlagen werden dann postalisch zur Unterschrift zugesandt und sollten schnellstens an die Schule zurückgesandt werden.

Beginn der Schulpflicht nach § 73 und § 74 (Schulgesetz, vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung)

Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.06.2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, also vor dem

01.07.2016 geboren sind.

 

Dies gilt auch für Kinder,

  • die zum 06.2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten auf Grund ihres körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes angemeldet werden, eine Anmeldepflicht besteht hier nicht (Kannkinder).
  • die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind.
  • die aufgrund von einem Handicap (z.B. Blindheit, Taubheit usw.) nicht grundschulfähig sind. Diese Kinder müssen ebenfalls angemeldet werden.

 

Die Bestätigung der Untersuchung des Gesundheitsamtes und ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss erbracht werden.

 

Für die Schülerbeförderung der Grundschulkinder übernimmt die Gemeinde Dischingen die Kosten. Für die Kostenerstattung ist weiterhin die Angabe der Kontodaten der Eltern von Fahrschüler/innen notwendig.

 

Heidrun Abele, Schulleiterin

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