INFORMATION für die Anmeldung von Schulneulingen!

Liebe Eltern,

aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Erziehungsberechtigten aufgefor-dert, ihre Kinder, die mit Beginn des Schuljahres 2020/21 schulpflichtig werden, zum Besuch der Grundschule persönlich anzumelden und vorzustellen.

Die Aufforderung gilt für deutsche wie auch ausländische Kinder. Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt für Dischingen und alle Teilorte.

Durch die klare Entscheidung der Landesregierung, dass Schulen zwecks der Ausbreitung des Coronavirus bis auf Weiteres geschlossen werden, muss sich die Anmeldung der Schulneulinge ändern.

Bitte melden Sie ihr Kind online über die Mailadresse: poststelle@egauschule.hdh.schule.bwl.de bis zum 25.03.2020 oder telefonisch (07327- 919011) am Mittwoch, den 25.03.2020 zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr an.

Die entsprechenden Unterlagen werden dann postalisch zur Unterschrift zugesandt und sollten schnellstens an die Schule zurückgesandt werden.

Beginn der Schulpflicht nach § 73 und § 74 (Schulgesetz, vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung)

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31.08.2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 01.09.2013 geboren sind.

Dies gilt auch für Kinder,

  • die zum 05.2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten auf Grund ihres körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes angemeldet werden, eine Anmeldepflicht besteht hier nicht (Kannkinder).
  • die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind.
  • die aufgrund von einem Handicap (z.B. Blindheit, Taubheit usw.) nicht grundschulfähig sind. Diese Kinder müssen ebenfalls angemeldet werden.

Die Bestätigung der Untersuchung des Gesundheitsamtes und ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss erbracht werden.

Seit dem Schuljahr 2018/2019 übernimmt die Gemeinde Dischingen die Kosten für die Schülerbeförderung der Grundschulkinder.

Für die Kostenerstattung ist weiterhin die Angabe der Kontodaten der Eltern von Fahrschüler/innen innerhalb der Gemeinde Dischingen notwendig.

Die Kostenübernahme gilt nicht für Fahrschüler/innen außerhalb der Gesamtgemeinde Dischingen (wie Fleinheim, Nattheim usw.).

Heidrun Abele, Schulleiterin

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