Anmeldung der Schulneulinge

Liebe Eltern,

aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Erziehungsberechtigten aufgefor-dert, ihre Kinder, die mit Beginn des Schuljahres 2024/25 schulpflichtig werden, zum Besuch der Grundschule anzumelden. Die Aufforderung gilt für deutsche wie auch ausländische Kinder. Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt für Dischingen und alle Teilorte.

 

Bitte melden Sie ihr Kind bis spätestens

Freitag, den 01.03.2024

im Sekretariat der Egauschule Dischingen an.

 

Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen postalisch zugesandt und sollten schnellstens persönlich an der Schule abgegeben werden.

 

Beginn der Schulpflicht nach § 73 und § 74 (Schulgesetz, vorzeitige

Aufnahme und Zurückstellung)

 

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die

 

bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, also vor dem

01.07.2018 geboren sind.

 

Dies gilt auch für Kinder,

  • die zum 06.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten auf Grund ihres körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes angemeldet werden, eine Anmeldepflicht besteht hier nicht (Kannkinder).
  • die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind.
  • die aufgrund von einem Handicap (z.B. Blindheit, Taubheit usw.) nicht grundschulfähig sind. Diese Kinder müssen ebenfalls angemeldet werden.

 

 

Die Bestätigung der Untersuchung des Gesundheitsamtes und ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss erbracht werden.

 

Die Gemeinde Dischingen übernimmt die Kosten für die Schülerbeförderung der Grundschulkinder. Für die Kostenerstattung ist weiterhin die Angabe der Kontodaten der Eltern von Fahrschüler/innen notwendig.

 

Heidrun Abele, Schulleiterin

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