Die SMV

SMV heißt „Schülermitverantwortung“ und nicht – wie irrtümlich noch immer ca. 55% der Schülerinnen und Schüler meinen – „Schülermitverwaltung“.
Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Schüler, die nur „verwalten“, lediglich Aufgaben ausführen, die ihnen von anderen, z.B. von der Schulleitung oder den Lehrern übertragen wurden.
Schüler dagegen, die etwas „mitverantworten“, ergreifen selbst die Initiative für ihre Interessen, haben größere Handlungsspielräume zum Erlernen eigenverantwortlichen Handelns, aber auch mehr entsprechende Pflichten. Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§§
62-70) und der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt.

Die wichtigsten Grundlagen der SMV- Arbeit sind:


1. Die SMV ist – unbeschadet der besonderen Aufgabe der Schülervertreter – Sache aller Schüler der gesamten Schule. (SMV-Verordnung, §7)

2. Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten (...) zu unterstützen. (Schulgesetz, §62)

3. SMV soll die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schülerinnen und Schüler fördern. (SMV-Verordnung, §7)

4. Der SMV ist Gelegenheit zu geben, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten. (SMV-Verordnung, §7)