Hinweise: Übergang Grundschule – Sekundarstufe 1

Das übliche Beratungsverfahren an Grundschulen orientiert sich überwiegend an den gemessenen Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik, sowie einer allgemeinen Einschätzung des künftigen Leistungsvermögens. Auf dieser Basis werden Empfehlungen ausgesprochen.

Nun tritt neben diese drei Schularten (Werkrealschule/Realschule/Gymnasium) aber die Gemeinschaftsschule als attraktive Alternative und bietet für alle Leistungsausprägungen ein jeweils passendes Angebot an einer Schule an, d. h. neben den in der Empfehlung aufgeführten Schularten Haupt-/Werkrealschule, Realschule und Gymnasium wird in allen drei Fällen die Gemeinschaftsschule aufgeführt.

Die Gemeinschaftsschule ist die einzige Schulart, an der ohne Schulwechsel alle Abschlüsse, die in Baden-Württemberg angeboten werden, gemacht werden können, da der Unterricht auf den Bildungsplänen für den Hauptschulabschluss, den Realschulabschulss und dem Abitur basieren. 

An der Gemeinschaftsschule unterrichten Hauptschul-, Realschul- und Gymnasiallehrer. Das kann Kind in unterschiedlichen Fächern auf unterschiedlichen Niveaus arbeiten. Über- und Unterforderungen werden somit vermieden. Die Kinder erhalten die Möglichkeit, sich in einem Leistungsniveau zu erproben / bewähren. 

Aus diesem Grund sind nachfolgend einige Überlegungen aufgeführt, die bei der letztendlichen Entscheidung berücksichtigt werden sollten und den Eltern eine weiterführende Orientierung geben können:

Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule kann erfolgen,

  • wenn die Leistung auch für die Empfehlung für eine der traditionellen Schulformen erfolgen kann.

Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule kann aber insbesondere dann gegeben sein, wenn die Gemeinschaftsschule aufgrund ihres Konzepts Perspektiven bietet, die über eine Zuweisung zu den bisherigen Schularten nicht (in gleichem Maße) gegeben sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

  • … das Begabungsprofil eines Kindes große Unterschiede aufweist, zum Beispiel  unterschiedliche Leistungen in den Fächern D und M à Notenunterschiede
  • … das Kind über eine ausgeprägte Leistungsstärke / ausgewiesene Hochbegabung verfügt.
    Begründung: Bei Begabten kann dem Wunsch nach selbtsbestimmtem Arbeiten oder häufig beobachtbarem deutlich höheren Lerntempo besser entsprochen werden.
  • ….das Kind im Rahmen einer Ganztagesschule betreut werden soll.
  • ….das Kind einen durchgängigen neunjährigen Weg zum allgemeinbildenden Abitur gehen möchte.
    Begründung: Die Gemeinschaftsschule bietet die an allgemeinbildenden Gymnasien angebotenen Fremdsprachen in gleicher Sprachenfolge an. Der Übertritt in die Oberstufe erfolgt über die Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung und das Abitur kann durch einen Wechsel an eine gymnasiale Oberstufe eines allgemeinbildenden, bzw. beruflichen Gymnasiums gemacht werden.
  • …die endgültige Entscheidung über den Abschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll, ohne dabei die Schule zu wechseln
    Begründung: Das Bildungskonzept der Gemeinschaftsschule ermöglicht es, die Entscheidung für einen bestimmten Schulabschluss dann treffen zu können, wenn die Zeit dafür reif ist. Dies gilt einerseits für den Hauptschulabschluss, der nach Kl. 9 oder nach Kl. 10 erworben werden kann. Auch für die Entscheidung zwischen Realschulabschluss oder Abitur ist es möglich, die Entscheidung später zu treffen. Bei den Wahlmöglichkeiten ab Kl. 6 werden sowohl die Wahlpflichtfächer des Realschulbildungsgangs als auch die Profilfächer des gymnasialen Bildungsgangs angeboten. Dies bietet die Möglichkeit, erst im 2. Halbjahr der Klassenstufe 9 endgültig zu entscheiden, ob ein Schüler /eine Schülerin am Ende der 10. Klasse die Realschulabschlussprüfung macht, oder über die gymnasiale Versetzungsordnung in die Oberstufe versetzt wird. Findet der Unterricht dann in Kl. 10 durchgängig im E-Niveau statt, wird der Realschulabschluss bei Versetzung gemäß Versetzungsordnung ohne Prüfung erworben.
  • das Kind nicht aus der Gesamtheit seiner Altersgruppe herausgenommen werden soll. Begründung: Das miteinander Lernen von Kindern unterschiedlichen Leistungsvermögens und Schichtzugehörigkeit bietet einerseits hohe Lernchancen sowie deutlich höhere soziale Lernchancen. Ein für alle Leistungsausprägungen erforderliches Lernniveau ist dadurch gegeben, dass die Gemeinschaftsschule die Inhalte aller Abschlüsse anbietet.

Wo steht die Gemeinschaftsschule BW nach sechs Jahren? Höchste Zufriedenheit mit den Prüfungsergebnissen.